Mit der Kontaktaufnahme zu uns, gehen Sie den ersten Schritt zur erfolgreichen Vermittlung eines neuen Arbeitsplatzes!

Die Abrechnung unserer Arbeitsvermittlung erfolgt über den Vermittlungsgutschein der Bundesagentur bzw. des für Sie zuständigen Jobcenters.

Wenn Sie Anspruch auf den Vermittlungsgutschein haben...

...können Sie unsere Dienstleistung kostenlos nutzen. Mit dem Vermittlungsgutschein (VGS) sind alle Aufwändungen, die durch unsere Vermittlungsdienstleistung für Sie entstehen, abgegolten! Ihnen entstehen keine weiteren Kosten.

Fahrt- oder sonstige Bewerbungskosten (Porto, Bewerbungsunterlagen, sonstige Auslage...), werden grundsätzlich nicht von uns übernommen!

Einen Vermittlungsgutschein können Sie übrigens auch dann erhalten, wenn Sie einen "1 Euro-Job" ausüben, an einer Trainingsmaßnahme (TM) oder einer Weiterbildung teilnehmen. Letzteres gilt nur dann, wenn Sie vor Beginn der Weiterbildung bereits einen Anspruch auf den Vermittlungsgutschein erworben haben, also bereits 2 Monate vor Beginn der Weiterbildung Leistungen bezogen haben. Ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht.

Einen Rechtsanspruch auf den Vermittlungsgutschein haben die Arbeitnehmer, die sich in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) befinden oder zuletzt befunden haben.

Woher und wie bekommen Sie den Vermittlungsgutschein (VGS)?

Der VGS kann bei der Arbeitsagentur oder Ihrem JobCenter oder der ARGE persönlich abgeholt oder formlos per Telefon, Brief, Fax oder E-Mail unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Kundennummer angefordert werden.

Welche Unterstützung erhalten Sie mit dem Vermittlungsgutschein?

Mit dem Vermittlungsgutschein können Bewerberinnen und Bewerber private Arbeitsvermittler ihrer Wahl einschalten. Jeder Vermittler, der bereit ist, für die Bewerberin oder den Bewerber tätig zu werden, ist verpflichtet, einen schriftlichen Vermittlungsvertrag abzuschließen.

Vermittlungsgutscheine werden bis max. bis 2.500 Euro ausgestellt und sind ab Ausstellungsdatum drei Monate gültig.

Erst wenn aufgrund des Tätigkeit des Vermittlers innerhalb der Gültigkeitsdauer des Vermittlungsgutscheins ein...

  • ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis
  • innerhalb Deutschlands oder der EU
  • mit einer Dauer von mindestens drei Monaten
  • und einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden zustande kommt...


erhält der Vermittler den ORIGINAL-Vermittlungsgutschein!

Die Auszahlung erfolgt durch die zuständige Agentur für Arbeit oder das zuständige Job-Center (ARGE).

Sie haben keinen Anspruch auf einen Vermitttlungsgutschein?

Auch dann können wir für Sie tätig werden! Die Vermittlungsgebühr entrichten Sie in diesem Fall selbst.

Die Höhe der Vermittlungsgebühr vereinbaren wir mit Ihnen individuell und abhängig von Ihrem bereits erzielten Einkommen.

Die Höchstgrenze beträgt jedoch 2.000,00 €. Eine Ratenzahlung bis 2 Jahre kann grundsätzlich vereinbart werden. Sollte der Arbeitgeber Ihnen jedoch kündigen, verzichten ab dem Zeitpunkt der Kündigung auf weitere Raten! Weitere Details erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.

Sollten Sie noch keinen Vermittlungsgutschein besitzen, so fordern Sie diesen bitte unter folgender Service-Rufnummer der Agentur für Arbeit an (aus dem dt. Festnetz 3,9 ct/Min.) 01801  555 111!

Hinweis: BITTE HALTEN SIE UNBEDINGT IHRE PERSÖNLICHE BA-KUNDENNUMMER BEREIT!

Falls Sie bereits einen Vermittlungsgutschein besitzen, so lassen Sie uns diesen bitte  in Kopie

per Post

BÜGE&BÜGE Personal
Edschenburger Weg 5
26935 Stadland

oder

per Fax 04732 183231

zukommen.

Bitte vergessen Sie nicht, Ihre Rückrufnummer (Handy) zu hinterlassen!

Sie haben Fragen? Diese beantworten wir Ihnen gerne unter 04732 183232!